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Google zieht gegen EU-Auflagen für KI-Assistenten und Suchdaten vor Gericht

KI · Neuigkeiten · 29. Sept. 2026 · 5 Min. Lesezeit

Google hat zwei EU-Entscheidungen angefochten, die Android für konkurrierende KI-Assistenten öffnen und Suchdaten für Rivalen zugänglich machen sollen. Der Streit dreht sich um eine heikle Abwägung zwischen Wettbewerb, Datenschutz und der Frage, wer auf Europas Smartphones künftig die Standards für KI-Dienste setzt.

Google verschärft seinen Konflikt mit der Europäischen Kommission. Der Konzern hat am 28. September 2026 beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg zwei Entscheidungen angefochten, die den Zugang konkurrierender KI-Anbieter zu Android und zu Daten aus der Google-Suche regeln. Über die Klagen berichtete Reuters am Morgen des 29. September [1].

Die angegriffenen Beschlüsse stammen vom 16. Juli 2026. Sie beruhen auf dem Digital Markets Act, kurz DMA. Dieses EU-Gesetz verpflichtet besonders mächtige Plattformbetreiber, sogenannte Gatekeeper, bestimmte Schnittstellen und Daten nicht ausschließlich für die eigenen Dienste zu reservieren. Im konkreten Fall soll Google Rivalen ermöglichen, auf Android besser mit Gemini zu konkurrieren. Außerdem sollen berechtigte Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion Daten erhalten können, die Google selbst zur Verbesserung seiner Suche nutzt [2][3].

Zwei Verfahren mit unterschiedlichen Folgen

Der erste Beschluss betrifft Android. Nach Angaben der EU-Kommission sollen externe KI-Assistenten Zugang zu elf Funktionen erhalten, die für einen leistungsfähigen Dienst auf Smartphones und Tablets wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Systemfunktionen, mit denen ein Assistent per Sprache aufgerufen werden oder Aufgaben in anderen Apps anstoßen kann. Die Änderungen sollen nach der bisherigen Planung ab Juli 2027 wirksam werden [2][4].

Der zweite Beschluss betrifft Suchdaten. Die Kommission will dafür sorgen, dass Google ausgewählten Wettbewerbern Daten zu Suchanfragen, angezeigten Ergebnissen und Nutzerinteraktionen unter festgelegten Bedingungen bereitstellt. KI-Chatbots mit eigener Suchfunktion können grundsätzlich zu den berechtigten Empfängern gehören. Die EU begründet das damit, dass Google diese Daten selbst nutzt, um seine Suchprodukte zu verbessern, während kleinere Anbieter ohne vergleichbaren Datenbestand kaum dieselbe Qualität erreichen können. Diese Regelung soll ab Januar 2027 greifen [2][3].

Google bestreitet nicht, dass mehr Wettbewerb das Ziel der Maßnahmen ist. Der Konzern hält die konkrete Ausgestaltung jedoch für riskant. Nach seiner Darstellung könnten Suchanfragen trotz vorgesehener Anonymisierung Rückschlüsse auf sensible Interessen, Krankheiten oder persönliche Beziehungen erlauben. Beim Android-Beschluss warnt Google außerdem vor schwächeren Sicherheitsbarrieren, wenn fremde Assistenten tiefer auf Gerätefunktionen zugreifen dürfen [1].

Datenschutz ist hier Argument und Prüfstein zugleich

Die Kommission widerspricht Googles Darstellung. Sie verweist auf mehrstufige Anonymisierung, technische Schutzmaßnahmen und Anforderungen an mögliche Datenempfänger. Google soll Anbieter vorab auf Risiken für Cybersicherheit und Datenschutz prüfen können. Beim Android-Zugang sollen nur Dienste berücksichtigt werden, die festgelegte Sicherheits- und Datenschutzkriterien erfüllen [2][3].

Damit entsteht kein einfacher Kampf zwischen Datenschutz und Wettbewerb. Beide Seiten berufen sich auf den Schutz der Nutzer, ziehen daraus aber gegensätzliche Schlüsse. Google sagt, eine weitergehende Öffnung vergrößere die Angriffsfläche und könne besonders persönliche Suchinformationen offenlegen. Die Kommission hält dagegen, ein dominanter Anbieter dürfe Datenschutz nicht so auslegen, dass praktisch nur sein eigener Dienst von wertvollen Daten und tiefen Systemschnittstellen profitiert.

Auch DuckDuckGo stellte sich laut Reuters hinter die EU-Regelung. Der datenschutzorientierte Suchanbieter bezeichnete das vorgesehene Anonymisierungskonzept als belastbar und wertete Googles Klage als Versuch, Zeit zu gewinnen. Das ist die Position eines direkten Wettbewerbers und damit keine neutrale Bewertung. Sie zeigt aber, warum der Streit für kleinere Suchanbieter und KI-Dienste so wichtig ist [1].

Was sich für Nutzer in Deutschland ändern könnte

Kurzfristig ändert die Klage zunächst nichts an Android oder der Google-Suche. Das Gericht muss prüfen, ob die Kommission den DMA korrekt angewandt und die Folgen für Datenschutz und Sicherheit ausreichend berücksichtigt hat. Reuters berichtete nicht über einen Beschluss, der die Maßnahmen bis zur Entscheidung automatisch aussetzt [1].

Falls die EU-Vorgaben Bestand haben, könnten Android-Nutzer in Deutschland künftig leichter einen anderen KI-Assistenten als Gemini als zentrale Hilfe verwenden. Entscheidend wäre nicht nur, ob eine konkurrierende App installiert werden kann. Sie müsste auch ausreichend tief mit Spracheingabe, Gerätesuche und anderen Systemfunktionen zusammenarbeiten können, damit der Wechsel im Alltag tatsächlich attraktiv wird.

Bei den Suchdaten ist der Nutzen weniger sichtbar, aber strategisch womöglich größer. Suchmaschinen und KI-Antwortdienste benötigen aktuelle Daten darüber, welche Ergebnisse angezeigt und angeklickt werden. Ein geregelter Zugang könnte europäischen und internationalen Wettbewerbern helfen, ihre Produkte zu verbessern. Gleichzeitig steigt der Druck, Anonymisierung nicht bloß als Etikett zu verwenden. Seltene oder sehr konkrete Suchanfragen können auch ohne Namen sensibel sein.

Ein Verfahren über die Spielregeln der KI-Verteilung

Der Fall reicht deshalb über einen gewöhnlichen Wettbewerbsstreit hinaus. Wer das Smartphone-Betriebssystem, die Standardsuche und den vorinstallierten Assistenten kontrolliert, besitzt einen mächtigen Zugang zu Nutzern. Mit generativer KI wird dieser Zugang noch wertvoller, weil Assistenten zunehmend Aufgaben übernehmen, Informationen auswählen und andere Dienste aufrufen.

Das Gericht wird nicht entscheiden, welcher KI-Assistent besser ist. Es muss klären, wie weit die EU einen Gatekeeper zur technischen Öffnung und zur Weitergabe anonymisierter Daten verpflichten darf. Für Nutzer ist das Ergebnis doppelt relevant: Mehr Auswahl wäre wenig wert, wenn sie auf Kosten der Sicherheit ginge. Umgekehrt wäre ein perfektes Schutzargument problematisch, wenn es am Ende nur den bereits dominierenden Dienst unangreifbar macht.

Quellen

[1] Reuters: „Google challenges EU orders to open up to AI, search-engine rivals“, 29. September 2026.

[2] Europäische Kommission: „Commission provides guidance to Google for AI interoperability on Android and sharing of Google Search data under the Digital Markets Act“, 16. Juli 2026.

[3] Europäische Kommission, DMA-Portal: Verfahren zur Weitergabe von Google-Suchdaten nach Artikel 6 Absatz 11 DMA.

[4] Europäische Kommission, DMA-Portal: Verfahren zur Interoperabilität von KI-Diensten auf Android.

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